Abgeschickt von Andi am 13 Dezember, 2005 um 12:24:41
Antwort auf: Katzenhaltung von Walter am 30 Oktober, 2005 um 13:29:12:
Das kriegt man hin.........Aber vermeiden Sie das der Eindruck entsteht es sei reine Schikane, weil da wird das Gericht dann nicht mitziehen. Allergie gegen Katzenhaare oder Zerstörung feststellbar?
http://www.brennecke-partner.de//frameset.php?Navi=Rechtsinfos&Unternavi=WEG-Recht&Id=197&ID=197&Subnavi=&Submenue=Leer&Subm1=Leer&Subm2=Leer
http://www.sibiland.de/Recht/katzen_und_eigentumswohnung.htm
: Kann ein Miteigentümer per Gerichtsbeschl. verbieten, dass bestimmte Katzen sein Sondereigentum nicht überqueren dürfen????? Wieviel Katzen sind in einer
: Eigentumswohnung gestattet?????