Gesendet von Sabine am 01 April, 2019 um 02:17:47:
Das Haus ist aktuell auf 15000 Euro bewertet worden.
In das Haus sind von mir vor 10 Jahren Bauleistungen von 15000 bis 20000 Euro investiert worden und jetzt Bauleistungen von nochmals 10000 Euro.
Jetzt ist der Erbfall eingetreten wo ich das Haus durch das Erbe übernehmen werde.
Da der bewertete Wert des Hauses aber weniger ist als die von mir investierten Bauleistungen, stellt sich die Frage der rechtlich korrekten Verrechnung?
Gilt bei der Anrechnung der Bauleistungen nun der damals geleistete tatsächliche Wert oder gilt ein neu feszulegender anteiliger Wert bei der aktuellen niedrigen Bewertung?
Wer kennt sich da aus?