Immobilienvertrag


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Gesendet von Christine am 01 April, 2018 um 14:21:57:

In 2012 habe ich (Deutsche) in Kroatien eine Ferienwohnung in einem 4-Apartmenthaus an einen Deutschen verkauft. Der Kaufvertrag beinhaltet den Passus einer offenen Restzahlung, da die Parzellierung und die Etagierung noch nicht erfolgt waren. Dafür habe ich lt. Vertrag zu sorgen.
Nun hat 2017 der neue Eigentümer ohne mein Wissen diese Wohnung weiterverkauft.
Habe ich nun immer noch Parzellierung und Etagierung zu veranlassen?
Ist durch den Weiterverkauf eine andere Rechtslage eingetreten und ich habe nun Anspruch auf die Restzahlung?
Für sachkundige Hinweise wäre ich sehr dankbar.




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