nachträglich Heizung im Wintergarten eingebaut -rechtliche Konsequenz?


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Gesendet von B. W. am 12 Juni, 2017 um 14:10:12:

Wir haben eine Eigentumswohnung in einem 3-Parteien Haus geerbt, die wir nun verkaufen wollen. Es gibt einen Teilungsvertrag, der aufgrund des Wintergartenbaus neu aufgesetzt wurde. Dieser bezieht sich auf einen unbeheizten Wintergarten. Mittlerweile wurde eine Heizung nachgerüstet, aber kein neuer Teilungsvertrag gemacht. Muss das in den Teilungsvertrag mitaufgenommen werden? Hat es überhaupt eine Relevanz bei Verkauf bzw. wie berechnen wir jetzt die qm Fläche, da beiheizbare Wintergärten voll angerechnet werden? An wen können wir uns wenden?

Vielen Dank für die Hilfe.



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