Denkmalschutzamt verlangt Rückbau. Wer haftet?


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Gesendet von Baumann am 04 August, 2016 um 23:06:20:

Denkmalschutzamt verlangt Rückbau. Wer haftet?

Hallo an alle

Verkäufer V verkauft vor einem Jahr an Käufer K eine Eigentumswohnung in einem denkmalgeschützten Haus. In der Wohnung sind Kunststofffenster installiert. K geht davon aus, dass die Kunststofffenster mit der Genehmigung der Denkmalschutzbehörde installiert wurden. Nun stellt sich heraus, dass keine Genehmigung vorlag. K soll Holzfenster einbauen. Kosten rund 6.000 €.

Haftet noch V für den Rückbau oder bleibt K auf den Kosten sitzen? V behauptet, die Fenster wurden von dem Eigentümer davor ( ca 2004 ) eingebaut...

Danke im Voraus



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