Eigentumswohnung Rohrbruch neue Badewanne


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.immobilienrecht.de ]

Gesendet von Paul M. am 25 September, 2015 um 06:56:06:

Angenommen, folgender Sachverhalt: Leitungswasserschaden im Sondereigentum durch defekten Wannenablauf. Gebäudeversicherung übernimmt alle Schäden - bis auf die (notwendige!) Neuanschaffung der Badewanne, die vor über 20 Jahren unfachmännisch installiert/angeschlossen wurde.

Kann die _Eigentümergemeinschaft_ für die Kosten der Neuanschaffung in Anspruch genommen werden?

Vielen Dank.



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Betreff:

Kommentar:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.immobilienrecht.de ]