Gesendet von Paul M. am 25 September, 2015 um 06:56:06:
Angenommen, folgender Sachverhalt: Leitungswasserschaden im Sondereigentum durch defekten Wannenablauf. Gebäudeversicherung übernimmt alle Schäden - bis auf die (notwendige!) Neuanschaffung der Badewanne, die vor über 20 Jahren unfachmännisch installiert/angeschlossen wurde.
Kann die _Eigentümergemeinschaft_ für die Kosten der Neuanschaffung in Anspruch genommen werden?
Vielen Dank.