Gesendet von Florian am 24 August, 2015 um 22:04:02:
Hallo liebe Leute,
wenn ein gültiger Bebauungsplan(Wohnhäuser) für eine Wiese existiert und die Bauflächen bei Erstellung auch im Flächennutzungsplan als Bauflächen eingetragen worden sind, ist ja alles richtig gelaufen.
Wenn jetzt aber nach x Jahren die Stadt beschließt die als Wohnbauflächen gekennzeichneten Flächen aus dem Flächennutzungsplan zu streichen, ist das rechtlich erlaubt? Denn in einem Buch habe ich gelesen, dass sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan nicht widersprechen dürfen. Wie ist es wenn zusätzlich vom vorherigen Bürgermeister ein Schreiben existiert, das bescheinigt, dass der Bebauungsplan bis zum Jahr 2017 nicht aufgelöst wird. Normal hat die Stadt ja die Hoheit den Plan aufzulösen und somit die Flächen aus dem Nutzungsplan zu streichen. Hat so ein schreiben vom Ex-Bürgermeister eine rechtliche Wirkung? Der Eigentümer der Wiese ist natürlich daran interessiert, dass die Wiese auch im Flächennutzungsplan als Wohnbauflächen gekennzeichnet werden und dies mit dem gültigen Bebauungsplan übereinstimmt, denn ansonsten hat die Wiese nur den Wert einer "normalen" Wiese.
Danke für eure Antworten!
Wie ist die Rechtslage?