Gesendet von Freiburg am 03 August, 2015 um 11:52:10:
Hallo,
wir haben vor 3 Jahren eine Wohnung (mit Souterrain) in der Nähe vom Rhein erworben. Im Nachhinein stellte sich heraus das die Wohnung bedingt durch Hochwasser schon einmal „unter Wasser stand“ (über 20 Jahre her). Der Wasserschaden entstand durch Grundhochwasser, im allgmeinen ist der Raum Köln bis 15m Hochwasser geschützt.
Die Vorbesitzer haben uns diese Information nicht mitgeteilt (haben wir durch Dritte/ Nachbarn erfahren), nur die Frage meinerseits im Zusammenhang mit dem Hochwasser-Schutz wurde beantwortet.
Sind wir im Falle einer Veräusserung der Wohnung verpflichtet diese Information (mit der Grundhochwasser Gefahr)an den potentiellen Käufer proaktiv zu geben, oder können wir sagen das wir keine Kenntnis hiervon haben da wir nur durch dritte (also nicht aus erster Hand) diese Info. erhalten haben.