Vermessung ergibt abweichende Grundstücksgröße


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Gesendet von Steffen Bender am 02 April, 2015 um 13:23:10:

Hallo,

Wir haben einen Grundstückskauf notariell beurkundet abgeschlossen. Im Kaufvertrag ist die Grundstücksgröße mit ca. 300 m2 angegeben. Die Vermessung im Rahmen der Erstellung der Teilung des grundstückes hat eine Grundstücksgröße von 312m2 ergeben.

Der Verkäufer möchte nun die Differenz von 12m2 entsprechend des Preises vergütet bekommen.

Ist das rechtens? Wie genau ist die Angabe ca. im Kaufvertrag zu beurteilen?


Liebe Grüße



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