Nachträgliche Erschließungskosten Lärmschutzwall


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Gesendet von hevoho am 03 März, 2015 um 16:57:55:

Wenn die Erschließungskosten für einen Lärmschutzwall auf alle Anlieger umgelegt werden und daraufhin einige sofort zahlen und andere klagen (weil sie weiter entfernt vom Wall liegen), dürfen dann die Kosten derjenigen, die erfolgreich geklagt haben, noch zwei Jahre später zusätzlich auf die umgelegt werden, die bereits gezahlt haben.



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