Verjährung allgemeinverbindliche Vereinbarung in WEV


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Gesendet von Jose am 26 Februar, 2015 um 03:09:59:

Liebe Experten,
Ich bin ein Teileigentümer eine Mehrfamilienhaus. In Wohnungseigentümervertrag erscheint eine 20 jährige allgemeinverbindliche Vereinbarung die bauliche Maßnahmen und Veränderungen für ein Dachausbau genehmigt. Der Sondereigentümer der Dachgeschoss (vor zwei Jahren erworben) will jetzt mit der Dachausbau beginnen und will die Unterschift zur Genehmigung von der restliche Eigentümer für die Veränderungen. Darf er die Unterschiften einklagen oder ist die allgemeinverbindliche Vereinbarung verjährt und nicht billig da für alle Maßnahmen gültig? Es sind mehr als die hälfte der Eigentümer (alle die in das Haus ihre Wohnsitz haben, der rest ist meinunglos da nie im Haus) gegen den Dachausbau da der Bauherr versucht mit dubiöse Mitteln ( mutwillige Zestörung des Daches...) den Dachausbau zu pushen. Kann man sich dagegen rechtlich wehren trotz diese alte Vereinbarung (vor dem Erwerb meiner Wohnung)
Vielen Dank für den rechtlichen bzw praktischem Rat,
Liebe Grüße,
Jose



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