nachbarschaftliche mündliche Zustimmung zum Anbau an meine eigene Garagenwand, die auf meinem Grundstück steht


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Gesendet von Michael am 27 Oktober, 2014 um 13:38:58:

Hallo :)
Gesetzt den Fall, man erwirbt ein Grundstück, auf dem sich direkt an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn eine eigene Garage befindet, an die der Grundstücksnachbar vor geraumer Zeit seinen Sichtschutzzaun angedübelt hat, ohne dass der frühere Grundstückseigentümerund Garageneigentümer eine (schriftliche) Einwilligung gegeben hat.

Der Käufer des Grundstücks mit der grenzständigen Garage
hat kürzlich mitbekommen, dass der Nachbar dessen Sichtschutzzaun, der garagenhoch ist, durch einen neuen hat ersetzen lassen und das, ohne mit dem aktuellen Grundstücksnachbarn und Garageneigentümer zu sprechen, vielmehr hat dieser jetzt die Garagenwand mind. 20x beim Durchbohren etc.-zigfach beschädigt (multiple Sachbeschädigung). Der frühere Eigentümer der Garage hat zu keiner Zeit seine Einwilligung zum Anbohren seiner Garage gegeben, der neue, jetzige Eigentümer verlangt unverzüglich den Rückbau des ohne Zustimmung angebrachten hohen Sichtschutzzauns und eine Wiederherstellung und fachgerechte Reparatur der Garagenwand bzw., dass diese durch eine neue ersetzt wird, nur dies ist bei einer Fertiggarage wohl nur schwerlich zu bewerkstelligen.

Ich sehe es juristisch so, dass der aktuelle Grundstückseigentümer den Rückbau bzw. die Entfernung des Zauns verlangen kann, so auch die vollständige Reparatur bzw. Wiederherstellung der Garagenwand. Auch wurde mit dem Garageneigentümer zu keiner Zeit über die Erneuerung des Zauns gesprochen, erst recht hat dieser natürlich nicht gewusst, dass seine Garagenwand zifgach durchbohrt und hierbei massiv beschädigt worden ist, er verlangt, dass der Nachbar für den gesamten Schaden in voller Höhe aufkommt und seinen Zaun so anbringt, dass die Garagenwand, die ihm ja nicht gehört, nicht in Anspruch genommen wird.

Selbst dann, wenn der fühere Garageneigentümer seine Zustimmung zur Anbringung des Zauns gegeben hätte, muss der jetzige hiermit nicht einverstanden sein und hätte schon allein deshalb den Rückbau bzw. die Entfernung des Zauns von seiner Garagenwand verlangen können.

Wie seht ihr diesen Fall ?



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