Gesendet von thomas unger am 17 September, 2014 um 01:15:57:
Hallo zusammen,
angenommen ein Ehepaar kauft das Haus ihrer Eltern, und lässt für die Eltern ein Wohnrecht eintragen!
(1. Rang Bank, 2. Rang Wohnrecht)
Angenommen das Paar lässt sich scheiden und die frau würde das haus übernehmen, aber nur für einen Bruchteil des Wertes und der schulden!
Was würde bei einer Versteigerung passieren?
--> verfällt das wohnrecht?
--> wenn der verkauf mehr geld erlöst als der im 1. Rang eingetragenen Grundschuld einbringt, wer bekommt den überschuss?
--> wenn ein 2. Kredit vorhanden ist, wird dieser auch abgelöst?
danke für jede antwort!
Gruß Thomas