Gesendet von Tanja am 23 August, 2014 um 12:11:52:
Der Verkäufer schuldet auch insoweit lastenfreien Besitz- und Eigentumsübergang. Alle Ansprüche und Rechte wegen Sachmängeln bezüglich dieser Sachen werden ausgeschlossen, außer für den Fall der Arglisti oder Vorsatz.