Gesendet von Manny Man am 27 März, 2014 um 00:47:37:
Hallo,
ich habe demnächst einen Notartermin um meine Eigentumswohnung zu verkaufen.
Mit dem Käufer wurde ausgemacht, das ich sowie meine Mitbewohnerin in der Wohnung bleiben können. Dies steht auch so im Vertrag.
Leider hat der Käufer jetzt die Konditionen für ein weiteres Wohnen in der Wohnung drastisch verändert in Bezug auf Mietzins, Nebenkosten. (Nur mir gegenüber, nicht der Mitbewohnerin)
Meine Frage ist jetzt ob ich nach dem Verkauf einen Mietvertrag eingehen muss oder ob es mir auch ohne Probleme möglich wäre auszuziehen und mir etwas neues zu suchen?
Im Vertrag steht lediglich
"Der Käufer wird mit dem Verkäufer ab Besitzübergabe einen Mietvertrag
vereinbaren."
Vielen Dank