Gewerberaumvermietung vorzeitige Kündigung


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Gesendet von Oscar am 13 März, 2014 um 11:13:48:

Ich benötige eure Hilfe !

Ich habe am 01.07.2013 eine Gewerbeimmobilie angemietet, allerdings sind einige Sachen aufgetreten und ich musste den Laden leider schließen und hoffe irgendwie aus dem Mietvertrag rauszukommen.

§3

(1)
Das Mietverhältnis beginnt am 01.07.2013 und endet am 30.06.2018.
(2)
Setzt der Mieter nach Ende der Mietzeit die Nutzung fort, findet eine Verlängerung des Mietverhätnisses nicht statt. § 545 BGB ist ausgeschlossen.

§ 4

Kündigung/außerordentliches Kündigungsrecht

(1)
Die Kündigung des Mietverhätlnisses muss in dem Fall schriftlich bis zum 3. Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es nicht auf ihre Absendung, sondern auf ihren Zugang an. Durch den Tod des Mieters wird der Vertrag nicht aufgehoben. Beide Vertragspartner verzichten auf das vorzeitige Kündigungsrecht nach § 580 BGB.

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