Gesendet von Kathrin am 19 Januar, 2014 um 13:39:14:
Guten Tag
seit kurzem bin ich Eigentümerin einer Wohnung und musste bei Abbrucharbeiten der abgehängten Decken feststellen, dass im Bad unter der Wohnungsdecke Ab-/Zuwasserleitungen des Nachbarn verzogen wurden. Diese sind nachträglich verbaut worden und es existiert kein Eintrag im Grundbuch diesbezüglich.
Ist es rechtens das auf Kosten des Nachbarn komplett Rückbaues zu lassen?