Gesendet von Mona Mg. on March 07, 2013 at 12:25:32:
Guten Tag,
ich hoffe, dass Sie mir zu meiner Frage weiterhelfen können.
In meiner Eigentumswohnung ist im Flur Schimmel aufgetreten, der nach Leckortung einer von der Verwaltung beauftragten Schimmelbeseitigungsfirma aus der Leitung in der Wand dahinter resultieren muss.
Als nächstes wurde eine Sanitärfirma beauftragt, zwei Fliesen im Badezimmer, das rechts neben dem Flur liegt, aufzustemmen, um sich die Leitung anzusehen. Das Rohr selbst war allerdings in Ordnung. Auch in der Nähe konnte keine genaue Quelle gefunden werden.
Daraufhin wurde der Fliesenleger bestellt, der die zwei Fliesen ersetzt hat und zusätzlich Silikon angebracht hat.
Vorgestern habe ich die Verwaltung erneut angeschrieben, um den Zwischenstand durchzugeben und dieses Mal habe ich auch gefragt, wie es mit den Kosten aussieht, da es bei einem Rohrbruch eindeutig gewesen wäre, dass das die Gebäudehaftpflichtversicherung übernimmt. Wenn die Feuchtigkeit nun durch die "alten" Fugen im Mauerwerk gedrungen ist und so den Schimmel verursacht hat, wer bezahlt dann?
Im Moment gehe ich davon aus, dass alles, was die Verwaltung beauftragt hat, auch die Verwaltung bezahlen muss. Meine Angst ist, dass es sein könnte, dass nun die Trocknung auf mich zurück fällt. Allerdings habe ich auch nie Angebote von anderen Firmen einholen können, um einen Preisvergleich zu ermitteln.
Ich warte immer noch auf ein Feedback, aber würde mir hier gerne rechtlichen Beistand einholen, ob ich verpflichtet bin, etwas zu den Kosten beizutragen.
Als Zusatzinformation:
Baujahr 1958 und die Wohnung wurde 2006 gekauft.
Ich freue mich über alle Antworten und Hinweise.
Vielen Dank im Voraus.
Herzliche Grüße
Mona Mg.