Gesendet von Torsten Thau on February 11, 2013 at 12:43:50:
Bei einem Hausverkauf mit kirchl. Erbbaupacht verweigert die Kirche die Zustimmung. Die Weitergabe des Grundstücks kann jedoch nur verweigert werden, wenn der Käufer die Verpflichtungen aus dem Erbbaurechtsvertrag nachweislich nicht erfüllen kann.
wie weisst die Kirche das nach?
Wie überzeugt man vom Gegenteil?
Als Käufer muss ich nun in die Zwischenfinanzierung für 150tsd € Wer entschädigt mich ?