Re: Wohnfläche zu klein


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Abgeschickt von theuser am 06 Dezember, 2005 um 11:00:47:

Antwort auf: Wohnflächenberechnung von Christoph am 18 November, 2005 um 17:45:35:

Alles verjährt denk ich. Abweichungen unter 10 Prozent sind nach der Rechtsprechung des BGH nicht automatisch ein Mangel. Vorsatz im Rahmen des Betrugs wird kaum mehr nachzuweisen sein. Insgesamt wenig Aussichten.


: Im Jahr 1998 mir Verkaufte Wohnung mit Wohnfläche 86,93m2 hat nach Becherung in Jahr 2005 von freien Archtekt 77,75 m2. Es bedeutet ca. Euro 10.000,- Wertbetrug.
: Wie komme ich zu dem Geld, obwohl die Angelegenheit
: nach Manchen veraltet ist. Ich Zahle natürlich auch
: entsprechen betrügeriche Nebenkosten. Vom Architekt habe ich alle Gesetzenvorlagen bekommen, u.a Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche WoFIV vom 25.11.2003 nach die er die m2 berechnet/gemessen hat.
: Danke.




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